Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vereinigung für politische Bildung e.V.
Die Neue Gesellschaft e.V., Springeltwiete 1 (Zwischengeschoss)
20095 Hamburg
Fon 040-44 75 25
kontakt@die-neue-gesellschaft.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anmeldung
Die Anmeldung wird für beide Seiten mit Eingang der schriftlichen Anmeldebestätigung verbindlich.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, an allen Programmpunkten der Veranstaltung teilzunehmen. Auch bei zeitweiliger unentschuldigter Abwesenheit kann die Seminarleitung die Ausstellung der Teilnahmebestätigung verweigern.
II. Zahlungs- und Stornobedingungen
Bei Auslandsreisen wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, bei Inlandreisen 10%. Bei Absage oder Umbuchung werden generell 10 % der Teilnahmegebühr, höchstens jedoch 50,00 €, als Verwaltungsaufwand berechnet.
Bei Flugreisen ins Ausland ist die Neue Gesellschaft Vermittler. Die vollständige Teilnahmegebühr muss spätestens neun Wochen vor Reiseantritt bei der Neuen Gesellschaft eingegangen sein. Die AGB des Veranstalters fügen wir in diesem Fall bei. Veranstalter sind wir bei Auslandsreisen ohne Flug, Inlandsreisen und Seminaren in Hamburg und hier beträgt die Frist zur Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr sechs Wochen.
Auslandsreisen:Bei Rücktritt von der Reise ab neun Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € berechnet zuzüglich anfallende Stornokosten.
Bei Rücktritt von der Reise ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden auch bei Inlandsreisen zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die anfallenden Stornokosten (insg. maximal der volle Reisepreis) berechnet. Bei Rücktritt ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 100,00 €.
Bei Seminaren in Hamburg fallen bei einem Rücktritt ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn maximal 30,00 € für Bearbeitungsgebühren plus eventueller Stornokosten an.
Der Rücktritt sollte uns schriftlich mitgeteilt werden. Er kann auch per Telefon oder E-Mail erfolgen. Für die Fristwahrung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Bei Fernbleiben wird sowohl bei Tages- und Abendveranstaltungen als auch bei Bildungsurlauben die Teilnahmegebühr in allen Fällen vollständig erhoben. Dies gilt auch für die Fälle, die von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nicht zu vertreten sind (z.B. Krankheit).
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
III. Leistungen
In der Teilnahmegebühr enthalten sind bei Veranstaltungen außerhalb Hamburgs (wenn nicht anders angegeben):
- Hin- und Rückbeförderung ab/bis Hamburg und Transport vor Ort
- Unterbringung in Zweibett-Zimmern mit DU/WC
- (Einzelzimmer können nur nach Verfügbarkeit vergeben werden. In Fällen, wo der Wunsch nach Doppelzimmer ohne bestimmten Partner nicht erfüllt werden kann, muss der Einzelzimmerzuschlag vom Teilnehmenden übernommen werden)
- Halb-/Vollpension oder Frühstück (je nach Programm)
- Eintrittsgelder, soweit im Programm vorgesehen, ggf. Straßen- und Parkgebühren
- Seminarleitung, ggf. Übersetzung, Programm, ggf. Lehrmaterial
- Insolvenzversicherung
Bei Veranstaltungen in Hamburg: Programm und ggf. Lehrmaterial
IV. Rücktritt und Kündigung durch Die Neue Gesellschaft
Die Neue Gesellschaft kann bis sechs Wochen (bei Flugreisen bis neun Wochen) vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen der wirtschaftlich erforderlichen Mindestteilnehmer/innenzahl von der Veranstaltung zurücktreten. Sollte bei kurzfristiger Erkrankung der Seminarleitung kein Ersatz möglich sein, kann die Veranstaltung abgesagt werden. In beiden Fällen werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch Die Neue Gesellschaft kann ohne Einhaltung einer Frist dann erfolgen, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin ungeachtet einer Abmahnung durch die Seminarleitung die Durchführung des Seminars nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Neue Gesellschaft wird im Rahmen des für die Seminarleitung Zumutbaren für die Rückbeförderung sorgen. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.